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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Sichere & Effiziente IT-Lösungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Angebote, insbesondere Websites und Online-Dienste, die für Verbraucher zugänglich sein müssen. Hier sind die wichtigsten Anforderungen, die du auf it-netzwerkbetreuung.de umsetzen solltest:


1. Technische Anforderungen für die Barrierefreiheit

Screenreader-Kompatibilität – Die Website muss so gestaltet sein, dass Screenreader alle Inhalte korrekt erfassen können.
Alternative Texte (Alt-Texte) – Alle Bilder müssen mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen sein.
Tastaturnavigation – Die Website muss vollständig ohne Maus bedienbar sein.
Kontraste & Schriftgrößen – Nutzer müssen die Kontraste und Schriftgrößen individuell anpassen können.
Überspringbare Inhalte (Skip-Links) – Direkte Navigation zu Hauptinhalten muss möglich sein.
Verzicht auf rein visuelle Captchas – Barrierefreie Alternativen sind erforderlich.


2. Verständlichkeit & Bedienbarkeit

Einfache Sprache – Komplexe Inhalte sollten in leicht verständlicher Sprache verfasst sein.
Strukturierte Inhalte – Klare Überschriften (H1, H2, H3), Listen und gut erkennbare Links.
Formulare barrierefrei gestalten – Eingabefelder müssen korrekt beschriftet und verständlich sein.


3. Verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheits-Erklärung – Eine Unterseite muss erklären:

  • Welche barrierefreien Funktionen die Website bietet.
  • Welche Barrieren noch bestehen.
  • Wie Nutzer Barrieren melden können.

Kontaktmöglichkeit für Barrierefreiheits-Probleme – Ein Formular oder eine E-Mail-Adresse für Barrierefreiheitsanfragen muss bereitgestellt werden.


4. Barrierefreiheitsprüfung & Konformität

Regelmäßige Überprüfung – Mindestens einmal jährlich sollte die Website auf Barrierefreiheit getestet werden.
Konformität mit der EN 301 549 – Die Website muss den EU-Standard für Barrierefreiheit erfüllen.

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