Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Angebote, insbesondere Websites und Online-Dienste, die für Verbraucher zugänglich sein müssen. Hier sind die wichtigsten Anforderungen, die du auf it-netzwerkbetreuung.de umsetzen solltest:
1. Technische Anforderungen für die Barrierefreiheit
✔ Screenreader-Kompatibilität – Die Website muss so gestaltet sein, dass Screenreader alle Inhalte korrekt erfassen können.
✔ Alternative Texte (Alt-Texte) – Alle Bilder müssen mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen sein.
✔ Tastaturnavigation – Die Website muss vollständig ohne Maus bedienbar sein.
✔ Kontraste & Schriftgrößen – Nutzer müssen die Kontraste und Schriftgrößen individuell anpassen können.
✔ Überspringbare Inhalte (Skip-Links) – Direkte Navigation zu Hauptinhalten muss möglich sein.
✔ Verzicht auf rein visuelle Captchas – Barrierefreie Alternativen sind erforderlich.
2. Verständlichkeit & Bedienbarkeit
✔ Einfache Sprache – Komplexe Inhalte sollten in leicht verständlicher Sprache verfasst sein.
✔ Strukturierte Inhalte – Klare Überschriften (H1, H2, H3), Listen und gut erkennbare Links.
✔ Formulare barrierefrei gestalten – Eingabefelder müssen korrekt beschriftet und verständlich sein.
3. Verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit
✔ Barrierefreiheits-Erklärung – Eine Unterseite muss erklären:
- Welche barrierefreien Funktionen die Website bietet.
- Welche Barrieren noch bestehen.
- Wie Nutzer Barrieren melden können.
✔ Kontaktmöglichkeit für Barrierefreiheits-Probleme – Ein Formular oder eine E-Mail-Adresse für Barrierefreiheitsanfragen muss bereitgestellt werden.
4. Barrierefreiheitsprüfung & Konformität
✔ Regelmäßige Überprüfung – Mindestens einmal jährlich sollte die Website auf Barrierefreiheit getestet werden.
✔ Konformität mit der EN 301 549 – Die Website muss den EU-Standard für Barrierefreiheit erfüllen.